
Grundsatzfragen zur Benutzung von Fahrtenschreibern in Wohnmobilen
Im Rahmen der Caravan-Messe in Stuttgart ergab eine Anfrage an das DEUTSCHE FAHRTENSCHREIBERFORUM einen dringenden Klärungsbedarf von Fragen zur Verwendung von Fahrtenschreibern in Wohnmobilen. Kernpunkt der Anfrage war der Sachverhalt, warum Privatpersonen bei privaten Fahrten mit Wohnmobilen einer Überwachung mittels Fahrtenschreibern unterzogen werden sollen. Fahrtenschreiber müssen nur in Fahrzeugen verwendet werden, die der Güter- oder Personenbeförderung dienen und durch ein Verkehrsunternehmen im Sinne der VO (EG) Nr. 561/2006 betrieben werden.
Eine Privatperson unterliegt keiner (beruflichen) Verpflichtung ein Wohnmobil zu führen, für sie gelten keine Vorschriften des Arbeitszeitrechtes, für sie gilt keine Entsenderichtlinie, die eine Dokumentation von Grenzübertritten erforderlich machen.
Im Ergebnis dessen wurde eine „Analyse und Bewertung von Grundsatzfragen zur Benutzung von Fahrtenschreibern in Wohnmobilen“ durch einen Sachverständigen für Fahrpersonalrecht und digitale Fahrtenschreiber und selbst Mitglied der Expertenkommission des DFF erstellt. Diese Analyse vom 24.01.2025 in der Version 01.02 vom 28.01.2025 bildet die Grundlage aller bisherigen Veröffentlichungen zum Thema auf dieser Homepage.
Der Inhalt dieses Dokumentes bezieht sich allerdings nur auf die Bewertung von Wohnmobilen der Fahrzeugklasse M1 in privater Nutzung.
Wohnmobile, die der Fahrzeugklasse N zugeordnet sind, erfordern eine separate Bewertung, die gegenwärtig von der Expertenkommission des DFF erarbeitet wird.
Auf dem 9. Deutschen Fahrtenschreiberforum im Mai 2025 wird als ein Schwerpunkt die Anwendung von Fahrtenschreibern in Wohnmobilen auf der Tagesordnung stehen. Interessenten sind zum öffentlichen Symposium am 21.05.2025 herzlich eingeladen. Informationen zur Veranstaltung werden in den kommenden Tagen veröffentlicht.
Für Auskünfte und Antworten zu Anfragen sowie für Hinweise und Anregungen steht Ihnen unser Team gern unter folgenden Kontaktdaten fahrtenschreiberforum@t-online.de zur Verfügung.
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