Kraftverkehrsunternehmen, Führungskräfte und Fahrpersonale
Fahrtenschreiber GEN2 V2 und ihre Herausforderungen
Mit der Umsetzung des EU-Mobilitätspaketes wurden neue technische Standards an digitalen Fahrtenschreibern – auch Smart-Tachographen genannt – zum 21.08.2023 eingeführt. Die Geräte bieten in der Version 2 der 2. Generation neue Funktionen entsprechend der per Durchführungsverordnung (EU) 2016/799 festgelegten spezifischen Parameter. Bisher wurden seitens der EU-Kommission keine Festlegungen getroffen, von wem und wann spezielle Eingaben vorzunehmen sind. Trotzdem meint der EU-Verordnungsgeber die Benutzung der Funktionen soweit geregelt zu haben, dass die Mitgliedsstaaten eigenverantwortlich die Nichtanwendung sanktionieren können.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt existiert keinerlei Aussage zur Anwendung der Funktion über die Eingabe der Be- und Entladeorte einschließlich der Be- und Entladezeiten durch Fahrer. Es stellen sich folgende Fragen:
- Müssen diese Eingaben nur vorgenommen werden, wenn es sich um eine Kabotagebeförderung handelt, oder müssen die Eingaben vorgenommen werden, sobald es sich um eine grenzüberschreitende Beförderung im Güter- und Personenverkehr handelt, oder müssen die Eingaben auch bei allen nationalen Fahrten vorgenommen werden?
- Dürfen notwendige Sicherheitsupdates von Fahrtenschreibern von Werkstätten kostenpflichtig durchgeführt werden?
Lösungen für eine rechtskonforme Anwendung fahrpersonal- und sozialrechtlicher Vorschriften können interessierte Personen in Fahrer- und Unternehmerseminaren von KFT Kronberg Fahrertraining erfahren.
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Veranstaltungs- und Seminarangebote:
- Dozenteneinsatz in der Weiterbildung von Kraftfahrern nach BKrFQG (auf Anfrage)
- Seminare „Befähigte Personen nach Art. 33 VO 165/2014“ für Disponenten und Entscheider im Verkehrsunternehmen
- Bedarfgerechte Firmenschulungen -auch Inhouse-Seminare- nach zuvor ausgewählten Themen (auf Anfrage)
- Beratung und Unterstützung bei Anhörungen zu Verstößen im FPers-Recht
- Beratung zur effizienten Überwachung von Beförderungsprozessen und im Qualitätsmanagement
- weitere spezielle Dienstleistungen zum Fahrpersonalrecht auf Anfrage
- Beratung von Fahrschulen und Ausbildungsstätten zum Einsatz von Medien der Degener Verlag GmbH
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