DFF Depesche 2502-08

Vielfalt an Wohnmobilen

Diesmal möchte sich die Expertenkommission des DFF bei der Wohnmobil-Community für Ihre Hilfe und Unterstützung bedanken. Wir haben die umgangssprachlich als Wohnmobile bezeichnete Vielfalt von Fahrzeugen ansatzweise kennengelernt. Eine Vielfalt, die einem Skatblatt gleicht. Wir durften Einblick in die Fahrzeugscheine nehmen und die dazugörigen Fahrzeuge in Natura oder in Bildern in Augenschein nehmen.

Wir sahen u.a. einen ehemaligen Mannschaftstransportwagen auf Zetros-Basis, der vormals in der Braunkohle zum Einsatz kam und nach Umbau des Koffers zum Wohnraum als M1G Expeditionsfahrzeug zugelassen ist. Wir sahen einen O 404, der umgebaut zum Wohnmobil (21 0500) als Wohnmobil > 2,8 t unterwegs ist. Und wir fanden das viel zitierte „sagenumwobene“ Wohnmobil mit Pferdeboxen, dessen Geheimnis wir an dieser Stelle lüften.

Das uns vorgestellte Fahrzeug basiert auf einem Lkw-Fahrgestell (Volvo FH), ist auf einen Pferdehof zugelassen und besitzt einen Aufbau mit Wohnbereich und Pferdeboxen. Die Eintragungen im Fahrzeugschein lauten: „J“ = 18, „4“ = 9000, „5“ = so. KFZ Pferdetransporter. Dementsprechend sind die Ausführungen unter Punkt 1.6 in den „Hinweisen zu den Sozialvorschriften“ vollkommen stimmig. Es handelt sich um ein gewerblich genutztes Fahrzeug, welches kein Wohnmobil der Klasse M1 ist und daher einen Fahrtenschreiber benötigt.

Die Zulassung eines Fahrzeuges als Wohnmobil M1 ist an die Kriterien der VO (EU) 2018/858 geknüpft. Fehlt ein Kriterium, z.B. Fahrerhaus vom Wohnraum getrennt oder keine fest installierte Kochgelegenheit, sind die Anforderungen nicht erfüllt, und das Fahrzeug wird einer anderen Fahrzeugklasse zugeordnet.

Fazit: Der Begriff „Wohnmobil“ muss differenziert betrachtet und in Abhängigkeit der Fahrzeugzulassung und in Abhängigkeit des Halters und der Einsatzbedingungen bewertet werden, um feststellen zu können, ob ein Fahrtenschreiber erforderlich ist oder nicht.

Nachdenken lohnt: Mehr als 838.000 (knapp 908.000) Wohnmobile waren 2023 (2024) in Deutschland zugelassen, von denen nur 0,06 % an einem Unfall beteiligt waren. Es gibt keinen erkennbaren Grund im öffentlichen Interesse private Wohnmobile unter eine Pflicht zur Verwendung von Fahrtenschreibern stellen zu müssen!

Für weiterführende Auskünfte und Antworten zu Anfragen sowie für Hinweise und Anregungen steht Ihnen unser Team gern unter folgenden Kontaktdaten fahrtenschreiberforum@t-online.de zur Verfügung.

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