DFF Depesche 2404-03

Wahrnehmung der gesetzlichen Unterweisungspflicht des Fahrpersonals steht in Frage

Unternehmen können ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Unterweisung von Fahrpersonalen nach Art. 33 VO 165/2014 nur unzureichend gerecht werden. Leider wird dieses gravierende Problem fehlenden Wissens von den großen Branchenverbänden bisher weitestgehend ignoriert, die Kraftverehrsunternehmen sehen sich im Stich gelassen.

Nur in den wenigsten Verkehrsunternehmen ist bekannt, dass die volle Funktionalität der Fahrtenschreiber GEN2 V2 erst mit den Fahrtenschreiberkarten GEN2 V2 zur Verfügung steht. Ein vorzeitiger Umtausch von Fahrerkarten auf Grund dieser technischen Spezifika ist rechtlich unzulässig. Eine kleine Auswahl an Beispielen:

  • So wird der Grenzübertritt bei Verwendung einer Fahrerkarte GEN2 V1 und eines Fahrtenschreibers GEN2 V2 zwar im Massenspeicher hinterlegt, ist auf der Fahrerkarte jedoch nicht dokumentiert, weil ein entsprechender Speicherplatz nicht vorhanden ist. Damit müssen Fahrer in dieser Konstellation weiterhin nach der Grenze anhalten und den Grenzübtritt manuell eingeben. Sonst kann es teuer werden, z.B. bis zu 240,00 € bei einer Passage zwischen Deutschland und Österreich.
  • Die Verwendung abgelaufener Unternehmenskarten können den Remotedownload über den intelligenten Fahrtenschreiber dauerhaft unterbrechen. Die Werkstatt muss helfen, um den Fehler zu beheben.
  • Eine Inkonsistenz in den Datensätzen im Fahrtenschreiber führt zur Anzeige einer Hardwaremanipulation im Display und zu einer Störungsmeldung im Massenspeicher, welche wiederum von Behörden sanktioniert wird, weil nicht bekannt ist, dass es sich um ein technisches Problem handelt, welches nicht von Fahrer oder Fahrzeughalter zu vertreten ist.
  • Wer weiß aus den Kreisen von Ausbildern und Fahrlehrern, welche Datensätze zum Grenzübertritt unter Benutzung einer Fähre aufgezeichnet werden oder warum Datensätze zu Fahreraktivitäten in einer Mehrfahrerbesatzung nicht über volle 56 Tage auf der Fahrerkarte gespeichert werden können.
  • Kann die Frage sicher beantwortet werden, warum dem Fahrer in Grenznähe bereits das Nachbarland zur Eingabe vorgeschlagen wird, obwohl er sich noch in Deutschland befindet.
  • Warum sind Anbieter von Auswertesoftware nicht in der Lage, die Geopositionen der Fahrtenschreiber anzuzeigen bzw. auszuwerten?
  • Wann wird das OSNMA-Signal bereitgestellt?

Derzeit gibt es keinen Plan zur korrekten Wissensvermittlung weder für Kraftfahrer, Unternehmer, Ausbilder noch für Kontrolleure. Man möge dem Autor den nachfolgenden Vergleich verzeihen: Beim aktuellen Fahrtenschreiber GEN2 V2 handelt es sich um eine Technologie, die grün ausgeliefert wird und beim Anwender reifen muss (wie bei im Handel befindlichen Bananen!).

Das Deutsche Fahrtenschreiberforum führt den aktiven Informationsaustausch zwischen Herstelllen, Behörden, Experten, Branchenverbänden und den Anwendern von Fahrtenschreibern, um möglichst viel Fakten zum tatsächlichen Verhalten der Geräte GEN2 V2 zu sammeln und sachlich korrekt weiterzugeben.

Interessierte Unternehmen und Ausbildungsstätten sind gern zum öffentlichen Symposium des 8. DFF am 29.05.2024 nach Berlin eingeladen. (mehr unter Seminare)

Für Auskünfte und Antworten zu Anfragen sowie für Hinweise und Anregungen steht Ihnen unser Team gern unter folgenden Kontaktdaten fahrtenschreiberforum@t-online.de zur Verfügung.

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